Ganz Deutschland hat sie!

Am Anfang war das Feuer und hat einen bedeutenden Beitrag zum menschlichen Fortschritt geleistet. Aber Feuer ist auch Gefahr und kann Wohnungen, Häuser und sogar ganze Straßenzüge in kurzer Zeit zerstören. Gegen dieses Risiko hilft ein funktionierendes Frühwarnsystem: Der Rauchmelder, der mittlerweile in fast ganz Deutschland Pflicht ist.

Die Rauchmelderpflicht – Pflicht in allen Bundesländern!

Seit dem Nachzug im Bundesland Sachsen im Jahr 2022 ist die Rauchmelderpflicht in allen Bundesländern eingeführt. Die einzelnen Reglungen in den Bundesländern variieren stark, dies gilt hinsichtlich Ausstattung, Einbau wie auch Verantwortlichkeit. Wir beraten Sie gerne dazu, wie es mit der Rauchmelderpflicht in Ihrem Bundesland aussieht und statten Sie jeweils mit den erforderlichen Geräten aus!

Die rechtlichen Grundlagen zur Rauchmelderpflicht enthält die DIN 14 676. Hier ist festgelegt, welche Anforderungen die Geräte erfüllen müssen und was bei Einbau, Betrieb und Instandhaltung zu beachten ist. Auch der Einsatz von VdS-geprüften Rauchmeldern ist in der DIN definiert.

Was der Rauchmelder macht

Rauchmelder erfüllen eine ebenso einfache wie wichtige Aufgabe: Sie schlagen an wie ein Wachhund, sobald sich in Innenräumen Rauch entwickelt. Die kleinen Geräte, die ganz unauffällig in der Wohnung montiert werden können, verfügen über Sensoren, die auf optischem oder photoelektrischem Weg Rauch feststellen können und entsprechend mit einem Alarmton reagieren. Als funkvernetzte Geräte in größeren Gebäuden übertragen die Rauchmelder das Alarmsignal an weitere installierte Geräte, sodass der Alarm überall im Haus ausgelöst wird und alle Bewohner gewarnt sind. Neben den mit Licht arbeitenden Rauchmeldern gibt es auch laserbasierte Geräte, mit besonders kurzer Reaktionszeit.

Rauchmelder ist nicht gleich Rauchmelder! Hinweise für die Auswahl

Rauchmelder müssen zuverlässig anspringen, wenn sich in Innenräumen Rauch entwickelt. Damit die Geräte auch funktionieren, sollten Sie beim Kauf auf Qualität achten und folgende Punkte prüfen:

  • CE-Zeichen, Prüfnummer und ein Verweis auf die EN 14 604 (europäische Produktnorm für Rauchwarnmelder) vorhanden?
  • VdS-geprüfte Geräte verwenden, erkennbar am VdS-Siegel in Verbindung mit dem „Q“
  • Geräte mit Langzeitbatterie wählen für mehr Sicherheit

In der Rauchmelderpflicht der Länder wird meist zwischen Mindestschutz und optimalem Schutz unterschieden. Optimal geschützt sind Gebäude, wenn in jedem Raum ein Rauchmelder installiert ist, ausgenommen sind Räume, in denen Wasserdampf entsteht, dort müssen spezielle Geräte installiert werden.

MALER  A.BURR   GMBH
74081   H E I L B R O N N
AMSTERDAMER STR. 13/2
TELEFON  07131-575566
TELEFAX   07131-506377
INFO@MALER-BURR.DE
WWW.MALER-BURR.DE

Diese Webseite verwendet nur technisch erforderliche Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie in unsererDatenschutzerklärungOK